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vom 5. Dezember 2022

ÖNORM Bodenkundliche Baubegleitung veröffentlicht

Bodenschutz bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben

Bei der ÖNORM L1211 „Bodenschutz bei der Planung und Durchführung von Bauvorhaben“ handelt sich dabei um keine bautechnische sondern um eine landschaftsökologische Norm, die den Erhalt der Böden für Forst- und Landwirtschaft zum Ziele hat. Ziel der Norm ist es, Verluste, Belastungen und Beeinträchtigungen des Bodens bei Bauvorhaben zu minimieren und die natürlichen Bodenfunktionen zu erhalten oder wieder herzustellen.

Die ÖNORM ist anzuwenden, wenn bei einem Bauvorhaben über 5.000 m2 Boden mit natürlichen Bodenfunktionen beansprucht oder hergestellt wird.

Bei Bauvorhaben, die über 5.000 m2 Boden mit natürlichen Bodenfunktionen beanspruchen, ist eine bodenkundliche Baubegleitung zu beauftragen. Diese berät den Bauherrn in der Sicherstellung des baubegleitenden Bodenschutzes von der Grundlagenerhebung, Planung und Projektierung über die Ausschreibung bis zur Bauausführung. Sie ist vom Bauherrn mit den notwendigen Befugnissen auszustatten.

Baumaßnahmen auf Böden, die vorrangig bautechnischen Zwecken dienen, sowie Böden unter versiegelten Flächen sind vom Anwendungsbereich dieser ÖNORM ausgenommen.

Der Link zur ÖNÖRM

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